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Deutsche Verlage gegen Google
Das angedachte Leistungsschutzrecht sorgt derzeit wieder einmal für viel Wirbel, dessen Sinnhaftigkeit jedoch umstritten ist.
Die Grundlage dieser Gesetzesvorlage räumt Verlegern das alleinige Recht auf Veröffentlichung ihrer Pressemeldungen ein, was aber durch das bestehende Urheberrecht bereits abgedeckt ist.
Die angedachte Verschärfung sieht hingegen vor, Suchmaschinen und Betreibern anderer Internetdienste bereits das Verlinken einer Pressemeldung zu untersagen. Danach könnte schon das pure Anzeigen einer Überschrift als Verletzung der Urheberschaft angesehen werden. In dieser Interpretation wären dann bereits Links mittels Auszug von Pressemeldungen rechtlich angreifbar.

Bleibt zu erörtern, wie sich die Initiatoren dieser Gesetzesvorlage das Auffinden ihrer Pressemeldungen künftig vorstellen. Kaum ein Internetnutzer wird einzelne Verlagsseiten durchforsten, um an die betreffende Information zu kommen. Ohne Links werden wahrscheinlich sehr viel weniger Leser die Verlagsseiten aufsuchen. Laut eigenen Angaben leitet Google weltweit 100.000 Klicks pro Minute auf Textmeldung weiter.

Man muss davon ausgehen, dass große Verlage hier schlicht eine weitere Einnahmequelle für das Verlinken auf ihre Seiten erschließen wollen. Sei es als Lizenzgebühr oder als pauschale Abgabe wie dies die GEMA bereits für Musikaufführungen erhebt. Fest steht jedoch, dass sich auch die Aufrufe klickstarker Seiten drastisch reduzieren werden, wenn Suchmaschinen wie Google keine Verweise zu diesen Seiten mehr listet.
Seiten kleinerer Verlage werden womöglich gar nicht mehr zu finden sein. Ob das wirklich alles im Sinnes des deutsche Internetnutzers ist, bleibt ungewiss.

Die Verlage führen die Werbeeinnahmen der Suchmaschinen an, die diese durch das Auflisten von Informationen erzielen. Gemäß Sichtweise der Verlage erzielen Google und Co. durch den Informationsgehalt der Pressemeldungen einen entsprechenden Mehrwert, den sich die Verlage vergüten lassen wollen.
Dem aufmerksamen Leser mag die Einseitigkeit der Verlagsdarstellung nicht entgangen sein, denn auch Google leistet einen Dienst, der seinerseits einen Mehrwert für die Verlage bewirkt, in dem Google zu den Verlagen verlinkt und ihnen Leser zuführt.

Was, wenn Google seinerseits Lizenzgebühren für diesen Dienst verlangen würde?

Bleibt zu hoffen, dass unsere Politiker, die letztlich über diese Gesetzesvorlage entscheiden, alle Aspekte gewissenhaft erörtern und nicht kopflos den Lobbyisten der Verleger folgen.

Viele Netzaktivisten warnen energisch, doch Günther Oettinger beharrt auf seinem Standpunkt und Lobbyvertreter der Verlage bejubeln ihn. Ihre Online-Redaktionen hingegen haben diesen Irrweg längst erkannt. Die scheinen auch mal nachzusehen, woher die Leser ihrer Online-Plattformen tatsächlich kommen.
19.10.2016-lnn
 
 
 

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